Die NIS-2-Richtlinie weitet den Kreis betroffener Unternehmen deutlich aus. Wer jetzt strukturiert vorgeht, vermeidet Hektik – und Haftungsrisiken.
NIS-2 erfasst „wesentliche" und „wichtige" Einrichtungen in 18 Sektoren. Maßgeblich sind Größe (Mitarbeitende, Umsatz) und Sektor. Viele Unternehmen, die bisher außerhalb des Anwendungsbereichs lagen, fallen nun erstmals unter die Pflichten.
Im Kern geht es um Risikomanagement, Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen und die Verantwortung der Geschäftsleitung. Technische und organisatorische Maßnahmen müssen angemessen, dokumentiert und überprüfbar sein.
Beginnen Sie mit einer Betroffenheitsanalyse, schließen Sie Lücken im Risikomanagement und etablieren Sie einen klaren Meldeprozess. Auf dem NISCON 2027 zeigen Expert:innen, wie Organisationen das pragmatisch und prüfungssicher umsetzen.