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Compliance24. Juni 2026 · 6 Min. Lesezeit

NIS-2: Welche Fristen jetzt wirklich gelten

Die NIS-2-Richtlinie weitet den Kreis betroffener Unternehmen deutlich aus. Wer jetzt strukturiert vorgeht, vermeidet Hektik – und Haftungsrisiken.

Wer ist betroffen?

NIS-2 erfasst „wesentliche" und „wichtige" Einrichtungen in 18 Sektoren. Maßgeblich sind Größe (Mitarbeitende, Umsatz) und Sektor. Viele Unternehmen, die bisher außerhalb des Anwendungsbereichs lagen, fallen nun erstmals unter die Pflichten.

Welche Pflichten kommen?

Im Kern geht es um Risikomanagement, Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen und die Verantwortung der Geschäftsleitung. Technische und organisatorische Maßnahmen müssen angemessen, dokumentiert und überprüfbar sein.

Wie bereiten Sie sich vor?

Beginnen Sie mit einer Betroffenheitsanalyse, schließen Sie Lücken im Risikomanagement und etablieren Sie einen klaren Meldeprozess. Auf dem NISCON 2027 zeigen Expert:innen, wie Organisationen das pragmatisch und prüfungssicher umsetzen.

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